Noch eine Überraschung, wie es beim Bauen wohl üblich ist, eine unangenehme.
Wir haben eine Rechnung vom unseren Generalübernehmer bekommen die, dem Zahlungsplan entgegen, eine Zahlungsaufforderung für ein Gewerk im Voraus darstellt. In dem Fall bevor die Fenstermontage fertig gestellt war, sollen wir diese bezahlen. Die Begründung ist „nachdem die Fenster bereits im Voraus bezahlt werden müssen, darf ich Ihnen anbei die Fensterrechnung übersenden“.
Wir werden die Rechnung nicht bezahlen und beantworteten diese mit dem folgenden Text: „Wir haben vorgestern, am 09.12.2010, Ihre Rechnung vom 08.12.2010 mit Verwunderung erhalten. Die uns in Rechnung gestellte und für die Fenstermontage vorgesehene Rate G wird in Übereinstimmung mit dem Ihnen erteilten Bauauftrag erst nach dem Einbau der Fenster fällig, vgl. § 6 des Bauauftrages. Im Hinblick auf den aktuellen Stand der Bauarbeiten traten wir bereits in Vorleistung. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass wir die weiteren Zahlungen von der Erfüllung Ihrer vertraglichen Pflichten abhängig machen werden.“
Noch mal kann ich empfehlen (wie schon hier: Zahlungsplan) größte Acht dem Zahlungsplan schenken. Ein realistischer Zahlungsplan sollte:
- so viel Gewerke wie möglich widerspiegeln (nicht so wie bei uns, die Garage zum Beispiel ist gar nicht drin, wann und mit welchen Gewerken wird sie denn gemacht und abgerechnet?)
- Preise der einzelnen Gewerken realitätsnah festlegen. So ungefähr sind die realistische anteilige Preise: Zahlungsplan – Gewerkeanteile (Danke an Baufuchs von bauexpertenforum.de)
- klare Abnahme Kriterien bestimmen
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