Es ist soweit, die Baugenehmigung ist da! Das Ganze hat 5 Wochen gedauert, was, meiner Ansicht nach, recht akzeptabel ist. Noch mal möchte ich Lob an die Mitarbeiter des Bauamtes aussprechen – freundlich, fachlich und hilfsbereit.

Einzige Punkt wo ich was zum Meckern hätte – die Gebühr. Der Preis des Bauvorhabens war knapp 25% höher angesetzt als vom Bauträger. Daraus hat sich höhere Gebühr ergeben. Aber das werden wir noch verkraften.

Schutz des Baumes vs. Garagenbau

Am interessantesten waren für uns die Auflagen fürs Garagenbau angesichts der Situation mit dem Baum auf dem Nachbargrundstück. Und so sehen die Auflagen aus:

„Um den Erhalt des Baumes sicher zu stellen, sind folgende Auflagenpunkte seitens des Bauherrn zu erfüllen:

  • Abgrabungen im Wurzelbereich dürfen nur in Handschachtung erfolgen.
  • Zur Sicherung de Baumes ist vor Baubeginn durch eine Fachfirma ein statischer Wurzelvorhang entlang der Garagenseite anzulegen.
  • Die Krone kann bauseitig um 10-15% eingekürzt werden. Dabei kann die unterste Astreihe bis zum Stamm eingekürzt werden.
  • Weitere evtl. erforderliche Arbeiten sind vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
  • Während der Bauarbeiten sind die DIN 18920 und „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und die RAS-LP 4 „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege“ zu beachten.“

Also – die Garage darf so gebaut werden wie geplant und der Baum kann bleiben! Das war unsere Idealvorstellung. Hoffentlich wird es nicht zu teuer werden.

Befreiung vom Bebauungsplan

Der andere interessante Punkt war die Abwesenheit des Bebauungsplans für das Grundstück. Schon vor dem Grundstückkauf fragte ich die Mitarbeiter des Bauamtes, ob und was ich auf dem Grund bauen darf. Damals bekam ich eine mündliche Aussage – ja, das Haus darf gebaut werden. Aber nur mündlich. Beim Notar konnte ich kein Rücktrittsrecht, für den Fall dass kein Bau genehmigt wird, durchsetzen. Deshalb war die Situation ein wenig heikel.  Nun haben wir aber die Befreiung von dem Bebauungsplan, mit der Begründung „sonst läst sich das Grundstück nicht sinnvoll bebauen“.

Fazit: noch ein Schritt weiter auf dem Weg zum „Traumhaus“!


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